Ein Gartentrampolin sorgt für Bewegung, Spaß und gemeinsame Familienzeit. Doch was passiert, wenn ein Sturm das Trampolin beschädigt oder es auf das Grundstück des Nachbarn geweht wird? Wer haftet, wenn sich jemand beim Springen verletzt? Und ist ein Trampolin im Garten überhaupt versichert? In diesem Ratgeber erfährst du, welche Versicherungen im Schadensfall greifen können, worauf du achten solltest und wie du dein Trampolin optimal absicherst.

Disclaimer: Versicherungsleistungen unterscheiden sich je nach Anbieter und Tarif. Im Schadensfall gelten immer die individuellen Versicherungsbedingungen deines Anbieters.

Welche Versicherung ist für ein Trampolin zuständig?

Ein wichtiger Hinweis vorab:

So individuell wie dein Garten ist auch jeder Versicherungsvertrag. Die Leistungen, Tarife und Bedingungen unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter stark. Die Tipps in diesem Ratgeber dienen als erste Orientierung und wurden mit bestem Wissen zusammengestellt. Wir können jedoch keine Gewähr oder rechtliche Haftung für die Vollständigkeit oder Aktualität übernehmen.

Um im Ernstfall absolut sicherzugehen, wirf am besten einen kurzen Blick in deine eigenen Versicherungsunterlagen oder halte kurz Rücksprache mit deinem Versicherungsberater.

Welche Versicherung leistet, hängt ganz davon ab, welcher Schaden entstanden ist:

  • Hausratversicherung: Kann Schäden am eigenen Trampolin übernehmen, wenn Garteninventar im Tarif mitversichert ist.
  • Privathaftpflichtversicherung: Kann einspringen, wenn dein Trampolin Schäden bei Dritten (Personen- oder Sachschäden) verursacht oder berechtigte Schadensersatzansprüche gegen dich bestehen.
  • Wohngebäudeversicherung: Bei fest eingebauten InGround- oder FlatGround-Trampolinen kann – je nach Versicherungsvertrag – eine Absicherung über die Wohngebäudeversicherung möglich sein.

Tipp von TRAMPOLIN PROFI: Ein kurzer Blick in die Versicherungsbedingungen oder ein Gespräch mit deinem Versicherer schafft schnell Klarheit darüber, ob und in welchem Umfang dein Trampolin mitversichert ist.

Sturmschäden: Zahlt die Hausratversicherung?

Ob dein Gartentrampolin über die Hausratversicherung abgesichert ist, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Viele moderne Policen schließen Garteninventar wie Gartenmöbel, Spielgeräte oder eben Trampoline mit ein, andere wiederum nicht.

Viele Versicherer definieren einen regulierungspflichtigen Sturm erst ab Windstärke 8 (ca. 62 km/h). Voraussetzung für eine reibungslose Schadensregulierung ist zudem fast immer, dass das Trampolin ordnungsgemäß aufgebaut und entsprechend den Herstellerangaben gesichert wurde.

Trampolin versichern: Schutz bei Sturm & Unfall | TRAMPOLIN PROFI

Was passiert, wenn das Trampolin weggeweht wird?

Wird ein Trampolin bei starkem Wind auf ein Nachbargrundstück oder gegen ein Auto geweht, prüft die Privathaftpflichtversicherung, ob eine gesetzliche Haftung deinerseits besteht. Dabei wird folgendes genau unter die Lupe genommen:

  • War das Trampolin fachgerecht aufgebaut?
  • Wurde es mit geeigneten Erdankern oder Spanngurten sturmsicher gesichert?
  • Lag ein unvorhersehbares Wetterereignis vor, bei dem selbst eine ordnungsgemäße Sicherung versagt hätte?

Kurz gesagt gilt: War das Trampolin nicht fachgerecht am Boden verankert, riskierst du deinen Versicherungsschutz! Die Hausratversicherung kann dir grobe Fahrlässigkeit vorwerfen und die Zahlung für dein zerstörtes Trampolin verweigern. Auch die Haftpflichtversicherung kann die Regulierung von Schäden beim Nachbarn in so einem Fall kürzen oder schlimmstenfalls ablehnen. Je besser das Trampolin gesichert ist, desto sauberer ist dein Nachweis der Sorgfaltspflicht.

Trampolin versichern: Schutz bei Sturm & Unfall | TRAMPOLIN PROFI - hier ein Erdankerset kann schützen bei Wind & Sturm

Wer haftet bei einem Trampolinunfall?

Als Besitzer eines Gartentrampolins hast du die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet kurz gesagt: Du musst dafür sorgen, dass das Gerät sicher und intakt ist. Kommt es zu einem Unfall (z. B. wenn Nachbarskinder bei euch spielen), unterscheidet das Gesetz ganz genau zwischen zwei Fällen:

Fall 1: Ein unglücklicher Unfall (Keine Haftung für dich)

Stolpert ein Kind ganz ohne Fremdeinwirkung unglücklich auf einem technisch einwandfreien, super gepflegten Trampolin und bricht sich den Arm, ist das ein tragischer Unfall. Rechtlich nennt man das „allgemeines Lebensrisiko“. Da du alles richtig gemacht hast, trifft dich keine Schuld. Du musst keinen Schadensersatz zahlen. Die medizinischen Kosten werden über die Krankenversicherung des verletzten Kindes abgewickelt.

Fall 2: Mangelnde Wartung (Haftung durch Pflichtverletzung)

War das Sicherheitsnetz jedoch nachweislich morsch oder fehlte zum Beispiel der Randschutz, hast du deine Pflichten vernachlässigt. Verletzt sich das Kind aufgrund dieses Mangels, bist du schadensersatzpflichtig. Die Eltern und die Krankenkasse können die Behandlungskosten und Schmerzensgeld von dir persönlich zurückfordern.

In diesem Fall springt dann normalerweise deine Privathaftpflichtversicherung ein. Aber nicht um das kaputte Trampolin zu „belohnen“, sondern um dich vor den oft riesigen finanziellen Forderungen zu schützen.

Trampolin versichern: Schutz bei Sturm & Unfall | TRAMPOLIN PROFI - wer haftet bei Unfällen auf dem Trampolin?

InGround- oder klassisches Gartentrampolin: gibt es Unterschiede?

Ja, und zwar bei der Zuordnung der Versicherung!

  • Mobile Trampoline (klassische Trampoline auf Standfüßen) werden von den Versicherungen meist als bewegliches Garteninventar eingestuft und gehören zur Hausratversicherung.
  • Fest eingebaute InGround- oder FlatGround-Trampoline, die dauerhaft in den Boden eingelassen und fest mit dem Grundstück verbunden sind, werden oft als bauliche Leistung gewertet. Sie fallen deshalb in der Regel unter den Schutz der Wohngebäudeversicherung.

Mieter vs. Hausbesitzer: Wer muss worauf achten?

Nicht nur die Art des Trampolins entscheidet, sondern auch deine ganz persönliche Wohnsituation. Hier gibt es wichtige Unterschiede:

Wenn du Mieter eines Grundstücks/Gartens bist:

Als Mieter solltest du vor dem Kauf unbedingt das Einverständnis deines Vermieters einholen (besonders wenn für ein Bodentrampolin gegraben werden muss). Für dein Trampolin ist deine Hausratversicherung zuständig. Prüfe hier unbedingt vorab, ob die Police auch Gegenstände im Garten absichert, die nicht in der Wohnung stehen. Die Privathaftpflicht schützt dich vor Ansprüchen Dritter.

Wenn du Hausbesitzer (Eigentümer) bist:

Als Hausbesitzer trägst du die alleinige Verantwortung für alles, was auf deinem Grundstück passiert. Du kannst dein Trampolin je nach Typ entweder über die Hausrat- (mobil) oder die Wohngebäudeversicherung (fest eingebaut) absichern. Neben der Privathaftpflicht kann für Eigentümer von vermieteten Immobilien oder Mehrfamilienhäusern auch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht wichtig sein, falls das Trampolin dort von einer Gemeinschaft genutzt wird.

Trampolin versichern: Schutz bei Sturm & Unfall | TRAMPOLIN PROFI - lassen Sie sich bei Ihrer Versicherung beraten

Fragen direkt beantwortet (FAQ)

Muss ich mein Trampolin der Versicherung melden?

Eine gesetzliche Meldepflicht gibt es nicht. Ein Trampolin muss auch nicht explizit als wertvoller Sondergegenstand angemeldet werden. Bei hochwertigen Gartentrampolinen ist eine kurze schriftliche Mitteilung an den Versicherer dennoch absolut ratsam, um schwarz auf weiß zu prüfen, ob die Deckungssumme für Gartenkomponenten ausreicht.

Sind Erdanker Pflicht?

Eine gesetzliche Pflicht existiert hierzu nicht. Viele Hersteller empfehlen eine solide Bodenverankerung jedoch ausdrücklich. Sie erhöht nicht nur die Standsicherheit beim Springen, sondern unterstützt als wichtige Vorsichtsmaßnahme den Schutz vor Sturmschäden.

Brauche ich eine spezielle Trampolinversicherung?

In der Regel nicht. Teure Zusatz- oder Spezialversicherungen sind meistens überflüssig, sofern deine Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung gute Konditionen bieten und das Trampolin im Vertrag eingeschlossen ist.

Checkliste: So bist du mit deinem Trampolin gut abgesichert

Mit dieser schnellen Übersicht stellst du sicher, dass im Ernstfall alles glattläuft:

[ ] Versicherungsschutz prüfen: Bestehende Verträge (Hausrat & Haftpflicht) checken oder kurz den Versicherer kontaktieren, ob und welches „Garteninventar“ abgedeckt ist.

[ ] Fachgerecht aufbauen: Das Trampolin immer exakt nach den Angaben des Herstellers aufstellen und ggf. mit Fotos dokumentieren.

[ ] Erdanker nutzen: Hochwertige Erdanker und Spanngurte zur Sturmsicherung im Boden installieren.

[ ] Regelmäßige Kontrollen: Sicherheitsnetz, Verschraubungen und die Randabdeckung regelmäßig auf Risse und Stabilität prüfen.

[ ] Teile austauschen: Verschleißteile wie spröde Netze oder matte Polsterungen zeitnah durch Originalteile ersetzen.

[ ] Unwetter-Vorbereitung: Bei angekündigten schweren Stürmen das Trampolin zusätzlich sichern oder zumindest das Sicherheitsnetz und das Sprungtuch vorsorglich abbauen.

Für ungetrübten Springspaß im Garten: Trampolin versichern: Schutz bei Sturm & Unfall | TRAMPOLIN PROFI

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